Komplett überarbeitete DIN 18336 kurz vor der Veröffentlichung
Die Weiterentwicklung der Abdichtungsnormung machte es erforderlich, die ATV-Norm DIN 18336 Abdichtungsarbeiten vollständig zu überarbeiten.
Gab es bis zum Juli 2017 mit der im Jahre 1983 erschienenen DIN 18195 nur eine Norm, die Abdichtungsarbeiten regelte, so gibt es seit Juli 2017 nunmehr sechs Normen, die sich dem Thema widmen.
Der veränderten Struktur der neuen Normenreihe – mit Ausnahme der DIN 18531 – folgend, in der die Herangehensweise an das Thema Abdichtung im Gegensatz zur alten Norm jetzt bauteilabhängig erfolgt, wurden neue Rückfallpositionen geschaffen, die im Falle einer fehlenden Regelung der auszuführenden Abdichtung, angewendet werden können.
Zudem wurden in der neuen DIN 18336 die Inhalte der DIN 18338 Dachabdichtungsarbeiten und DIN 18554 Gussasphaltarbeiten, die sich mit Abdichtungen beschäftigen, aufgenommen, so dass es nunmehr nur noch eine ATV-Norm gibt, die Abdichtungen regelt.
Ferner wurde ein Teil geschaffen, in dem ausschließlich „nachträgliche Abdichtungen erdberührter Flächen“ behandelt werden.
Hierzu zählen Injektionen, mit denen entweder die Bestandswände von innen selbst nachträglich dicht gemacht werden oder an denen zwischen Erdreich und Wand ein sogenannter Schleier von innen hergestellt wird, der dann die Abdichtung bildet.
Zu den besonderen Leistungen zählen in Zukunft beispielsweise die Anfertigung von Revisionsunterlagen, die Planung der Gefälledämmung oder die Ausarbeitung von Pflegeanleitungen.
Bei der Neuregelung der befahrenen Verkehrsflächen auf Beton wurden Oberflächenschutzsysteme, die keine Abdichtung darstellen, im Geltungsbereich aus-genommen.
Diese werden in der DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten geregelt.
Da Trocknungsarbeiten, die in Zusammenhang mit Abdichtungen erforderlich sind, hinsichtlich des Vergütungsanspruches oft zu unter- schiedlichen Auslegungen auf der Baustelle führen, wurde der Geltungsbereich erweitert um den Bereich „Trocknungsarbeiten“.
Zur Erläuterung: Anders als in der DIN 18299 Bauarbeiten allgemeiner Art geregelt, ist beispielsweise die Beseitigung von Wasser zur Schaffung von Voraussetzungen, die Abdichtungsarbeiten zulassen, sofern diese Leistung angeordnet wurde, keine Nebenleistung, sondere eine besondere Leistung und damit vergütungspflichtig.
Abgeschlossen wurde die Überarbeitung der DIN 18336 in diesem Monat mit der Einspruchsitzung; insofern kann mit einer baldigen Veröffentlichung gerechnet werden.
Dipl.-Ing. Michael Herres Obmann DIN 18336