jazzfestival-Göttingen
Jedes Jahr findet in Göttingern das Jazzfestival statt. Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing- Michael Herres ist langjähriger Unterstützer diese außergewöhnlichen Events. Mehr zu dem Jazzfestival erfahren Sie hier.
INGB-Herres Verbandsarbeit
BAUWERKSABDICHTUNG WAS GIBT ES NEUES?
Neufassung der DIN 18336 im Jahre 2018
Die Weiterentwicklung der Abdichtungsnormung machte es im Jahre 2018 zwingend erforderlich, die ATV-Norm DIN 18336 Abdichtungsarbeiten vollständig zu überarbeiten.
Im Einzelnen waren folgende Gründe für die erforderlichen Änderungen maßgebend:
Bis zum Juli 2017 gab es mit der DIN 18195 „Bauwerksabdichtung“ und der DIN 18531 „Dachabdichtungen zwei Normen, die Ausführungen von Abdichtungsarbeiten technisch regelten.
Die DIN 18195 war bis zu diesem Zeitpunkt maßgebend für die vertragsrechtlichen technischen Regelungen der ATV-Norm DIN 18336 und die DIN 18531 maßgebend für den Teil Dachabdichtungen der vertragsrechtlichen technischen Regelungen der ATV-Norm DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten.
Im Juli 2017 wurde die DIN 18195 ersetzt durch sechs Normen:>
- DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken - Begriffe
- DIN 18531 Abdichtungen von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen
- DIN 18532 Abdichtungen von befahrbaren Verkehrsflächen auf Beton
- DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Flächen
- DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
- DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
In dieser neuen Normenreihe wird die Abdichtung nun bauteil- und nicht mehr – wie in der alten DIN 18195 Bauwerksabdichtung noch -wasserlastfallbezogen technisch geregelt.
Aus diesen Gründen mussten in der ATV-Norm DIN 18336 neue sogenannte Rückfallpositionen geschaffen werden, die im Falle einer fehlenden vertraglichen Regelung der auszuführenden Abdichtung, angewendet werden können.
Zudem wurden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit die abdichtungsspezifischen Inhalte der DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ und der DIN 18554 „Gussasphaltarbeiten“ aus diesen beiden Normen herausgenommen und in die DIN 18336 eingefügt, so dass jetzt sämtliche Abdichtungen nur noch in einer einzigen ATV-Norm geregelt werden.
Ferner wurde im Teil 3 bei den Ausführungen ein komplett neuer Teil geschaffen, in dem ausschließlich „nachträgliche Abdichtungen erdberührter Flächen“ geregelt werden. Dieser neue Teil hatte natürlich Folgen für den Teil 2 „Stoffe“, in dem die infolgedessen neuen Stoffe mit aufgenommen werden mussten.
Zu den nachträglichen Abdichtungen zählen beispielsweise Injektionen, mit denen die Bestandswände von innen selbst nachträglich zu Abdichtungen umgestaltet werden oder zwischen ihnen und dem Erdreich ein sogenannter Schleier von innen hergestellt wird, der die Abdichtung bildet.
Ausgeführt werden diese Abdichtungen, wenn es ohne einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nichtmehr möglich ist, von außen abzudichten.
Auch im Teil 4 gab es zahlreiche Änderungen, beispielsweise wurden bei den besonderen Leistungen nunmehr die Anfertigung von Revisionsunterlagen, die Planung der Gefälledämmung oder die Ausarbeitung von Pflegeanleitungen mit aufgenommen.
Bei der Neuregelung der Abdichtungen von befahrenen Verkehrsflächen auf Beton wurden Oberflächenschutzsysteme im Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen.
Diese werden in der DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten geregelt wo drauf mit einem entsprechenden Verweis aufmerksam gemacht wurde.
Da Trocknungsarbeiten, die in Zusammenhang mit Abdichtungen erforderlich sind, hinsichtlich des Vergütungsanspruches oft zu unterschiedlichen Auslegungen auf der Baustelle führen, wurde der Geltungsbereich erweitert um den Bereich „Trocknungsarbeiten“.
Zur Erläuterung: Im Gegensatz zur DIN 18299 Bauarbeiten allgemeiner Art, in der die Beseitigung von Tagwasser als Nebenleistung geregelt ist, ist nach DIN 18336 die Beseitigung von Wasser, sofern sie der Schaffung von Voraussetzungen dient, die Abdichtungsarbeiten zulassen, keine Nebenleistung, sondere eine besondere Leistung, und damit vergütungspflichtig.
Abgeschlossen wurde die Überarbeitung der DIN 18336 mit der Einspruchsitzung im Mai 2019, erschienen ist die Norm im September 2019.
Projekte

Nachträgliche Innenabdichtung
Bei einem denkmalgeschützten Altbau, der sich in Hanglage befindet, wurde trotz Schichtenwasser keine Abdichtung ausgeführt. Die Folge waren erhebliche Durchfeuchtungen und Schimmelpilzbefall.

Hochwasserschutzabdichtung Kulturcampus Domäne Marienburg der Uni Hildesheim
Hochwasser-Schutzabdichtung im Zuge der Starkregenereignisse des Sommers 2017 wurde das Erdgeschoss der Domäne überflutet. Der vorhandene Belag.
EPS-Dämmung, Zementestrich, Parkettbelag

Axel-Springer-Verlagshaus Abdichtung gegen drückendes Wasser (Schwarze Wanne)
Das traditionsreiche Axel-Springer-Verlagshaus in Hamburg wurde im Jahre 1956 erbaut und gegen Grundwasser mit einer Schwarzen Wanne abgedichtet. Im Zuge des derzeitigen Umbaus des Axel-Springer-Quartiers wird ein Großteil der schwarzen Wanne abgerissen.
Entwicklung
Wasserdichte Türschwelle für Parkdecks
Die Schnittstellenproblematik von Abdichtungsanschlüssen an Türschwellen führte zur Entwicklung einer wasserdichten Türschwelle, in der Abdichtungsaufkantungen bzw. –abkantungen integriert sind. Sowohl die Türschwelle als auch die Auf- und Abkantungen bestehen aus feuerverzinktem Stahl und sind miteinander wasserdicht verschweißt. Die Breite der Auf- und Abkantungen ist so dimensioniert, dass Abdichtungsanschlüsse mit vliesarmierten Flüssigkunststoff möglich sind.
Die Schwellen werden passgenau hergestellt, in die Türöffnung der Wand eingesetzt und anschließend wird die Umfassungs- oder Blockzarge der Tür eingebaut. Die Schwellenkonstruktion wurde bereits vielfach eingebaut und hat sich bewährt.