Schwerpunkte

Beiträge

Die Weiterentwicklung der Abdichtungsnormung machte es im Jahre 2018 zwingend erforderlich, die ATV-Norm DIN 18336 Abdichtungsarbeiten vollständig zu überarbeiten.

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Kellerabdichtung

Kellerabdichtungen Nur ein trockener Keller kann bestimmungsgemäß  genutzt werden. Feuchte Wände führen darüber hinaus zur Schimmelbildung und somit zu Gesundheitsgefahren. Salze schädigen die Bausubstanz. Nachträglich

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Bauüberwachung

Bahnhof Nordstemmen Planung eines Abdichtungsüberganges von einer im Jahre 1971 ausgeführten Bitumenabdichtung des Tunnels zum wasserundurchlässigen Beton der Tunnelverlängerung und einem Rampenanbau.

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Parkdecks Neubau und Sanierung

Die einzelnen Funktionsschichten müssen Anforderungen an den Brand-, Feuchte-, Schall- und Wärmeschutz, an die Bauwerksabdichtung und Entwässerung, Gebäudetechnik und Ausstattung erfüllen.

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Flachdachsanierung

Eine Flachdachabdichtung wird in der Regel in Kombination mit den anderen Funktionsschichten, die sich oberhalb der tragenden Decke befinden, ausgeführt. Hierzu gehören beispielsweise beim einschaligen unbelüfteten Flachdach (Warmdach) die Wärmedämmung und die Dampfsperre und beim Umkehrdach nur die Wärmedämmung.
Die Flachdachabdichtung wird entweder als Polymerbitumenabdichtung zweilagig oder als Folienabdichtung einlagig ausgeführt. Die der Sonne ausgesetzte Abdichtungslage muss uv-beständig sein.
Soll die Abdichtung dauerhaft begangen oder anderweitig genutzt werden – beispielsweise als Dachterrasse oder Gründach – sind besondere Schutzschichten und andere Maßnahmen erforderlich.

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Grund- und Hochwasserschutzabdichtung

Eine Grundwasser- bzw. Hochwasser-Abdichtung ist erforderlich, wenn infolge Grund- oder Hochwasser ein dauernder hydrostatischer Druck auf das Bauwerk ausgeübt wird. Geregelt wird diese Art der Abdichtung in der DIN 18533. Hydrostatischer Druck entsteht, wenn Wasser nicht durch Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbildung einer Drainage, dauerhaft entspannt wird.

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P+R Anlage, Nordstemmen Abdichtung gegen drückendes Wasser (Schwarze Wanne)

Zum Zwecke der Nachrüstung mit einem Fahrstuhl und einer neuen Treppenanlage musste der vorhandene im Jahre 1962 gebaute bituminös abgedichtete Tunnel, der die Gleisanlage unterführt, an beiden Enden „gekappt“ werden. Nach Freilegung und Verlängerung der Abdichtung auf der Sohle wurde eine Los-/Festflanschkonstruktion eingebaut, an die bestandseitig die Bitumenabdichtung und neubauseitig der wasserundurchlässige Beton des neuen Aufzugs und der neuen Treppenanlage angeschlossen wurde.

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